B68-Begleitstraße: Wasserrechtliche Bewilligung fehlt

Straße durchs Hochwassergebiet: Warum die B68-Begleitstraße jetzt Klarheit braucht

Mitten durch ein Gebiet, das statistisch alle 30 Jahre überflutet wird, soll eine neue Begleitstraße zur B68 entstehen. Für Bauvorhaben in solchen Zonen schreibt das Wasserrechtsgesetz eine Bewilligung vor, die aber offenbar fehlt. Die Grünen haben bei den zuständigen Behörden nachgefragt und dabei blinde Flecken aufgedeckt, die am Ende teuer werden könnten. Sie machen jetzt Druck auf Klärung, bevor Fakten geschaffen werden.

Eine Straße mitten im Überflutungsgebiet

Die geplante Begleitstraße der B68 verläuft zwischen Studenzen im Bezirk Südoststeiermark und Zöbing im Bezirk Weiz – und das zu großen Teilen im sogenannten HQ30-Bereich. Das ist jener Abschnitt entlang eines Gewässers, der statistisch gesehen einmal in 30 Jahren überflutet wird. Für Baumaßnahmen in solchen Zonen ist laut Wasserrechtsgesetz klar geregelt: Sie brauchen eine Bewilligung. Der Baubeginn ist trotzdem schon für den Herbst vorgesehen.

Anfragen bei den Behörden zeigen Lücken auf

Die Grünen sind der Sache über das Informationsfreiheitsgesetz nachgegangen und haben bei den zuständigen Stellen nachgefragt, wie es um die wasserrechtliche Situation steht. Das Ergebnis gibt Anlass zur Sorge:

  • Die Bezirkshauptmannschaft Weiz bestätigte am 11. Mai 2026, dass zum Vorhaben weder ein laufendes noch ein abgeschlossenes wasserrechtliches Verfahren existiert.
  • Die Abteilung 16 des Landes hielt am 22. Mai 2026 fest, dass keine rechtskräftige Bewilligung vorliegt und bislang nicht einmal ein Antrag gestellt wurde, um überhaupt festzustellen, ob eine Bewilligung nötig ist.
  • Die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark lehnte die Anfrage ab, weil die entsprechenden Aufzeichnungen schlicht nicht vorhanden seien.

Für den grünen Mobilitäts- und Kontrollsprecher Lambert Schönleitner ist das ein handfestes Problem: „Wenn hier eine Straße mitten durch ein Hochwasserabflussgebiet führt, ohne dass irgendjemand den wasserrechtlichen Rahmen dafür geklärt hat, ist das inakzeptabel. Das ist ein Pfusch, der am Ende den Gemeinden teuer zu stehen kommen kann.“

Was das für die Gemeinden bedeuten könnte

Gebaut wird die Begleitstraße vom Land Steiermark, an den Kosten beteiligen sich aber auch die betroffenen Gemeinden. Genau hier liegt das Risiko: Sollte sich nach dem Bau herausstellen, dass zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen nötig sind, könnten die Kosten dafür an den Gemeinden hängen bleiben. Schönleitner bringt deshalb eine klare Erwartung an das Land ein: „Das Land muss dafür sorgen, dass alle notwendigen Bewilligungen vorliegen, bevor gebaut wird. Es darf nicht sein, dass Gemeinden am Ende auf den Kosten für Hochwasserschutzmaßnahmen sitzen bleiben oder für Schäden haften, weil im Vorfeld nicht sauber geprüft wurde.“

Grüne bringen Alternativen ins Spiel

Für die Grünen ist die fehlende Bewilligung nur ein Symptom eines größeren Problems. Angesichts der budgetären Lage des Landes, die Steiermark steuert auf einen Schuldenstand in zweistelliger Milliardenhöhe zu, sehen sie das gesamte Projekt B68 Neu kritisch und zeigen auf, wie das Geld sinnvoller eingesetzt werden könnte. Mit rund einem Drittel der geplanten Summe ließen sich aus ihrer Sicht rasch wirksame Verbesserungen umsetzen:

  • Lärmschutz entlang der bestehenden Strecke
  • Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bestand
  • ein zeitgemäßer Ausbau des öffentlichen Verkehrs