Gaulhoferhaus Ilz: Grüne bekommen vor Gericht recht

Gaulhoferhaus in Ilz: Gericht stärkt das Recht auf Transparenz

Monatelang wollte die Marktgemeinde Ilz nicht offenlegen, was rund um das umstrittene Bauprojekt Gaulhoferhaus schiefgelaufen ist. Jetzt hat das Landesverwaltungsgericht entschieden: Die Gemeinde muss die Informationsanfragen der Grünen neu prüfen. Für Klubobfrau Sandra Krautwaschl ist das ein wichtiger Etappensieg – und eine Bestätigung dafür, dass sich beharrliches Nachfragen auszahlt. Der Fall zeigt, wie schwer sich manche Gemeinden noch immer mit echter Informationsfreiheit tun.

Worum es beim Gaulhoferhaus geht

Das Gaulhoferhaus in Ilz ist ein millionenschweres Bauprojekt der Marktgemeinde und sorgt seit längerem für Diskussionen. Im Raum stehen Baumängel, offene Rechtsfragen und der Verdacht, dass am Ende die Allgemeinheit für Fehler geradestehen muss, die eigentlich anderswo verursacht wurden. Genau hier hat Rosi Jörger, Grüne Gemeinderätin und Vorsitzende des Prüfungsausschusses, nachgehakt. Sie wollte wissen, wie es um die Kosten, die dokumentierten Baumängel und mögliche Rechtsstreitigkeiten rund um das Projekt steht.

Bemerkenswert: Jörgers Vorstoß nach Aufklärung wurde im Ausschuss von allen Fraktionen mitgetragen, auch von der ÖVP. Trotzdem lehnte die Marktgemeinde in der Folge konkrete Informationsbegehren der Grünen ab. Weil ihr das zu wenig war, brachte Sandra Krautwaschl im Juni eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.

Was die Gemeinde nicht zugänglich machen wollte

Konkret ging es um Unterlagen, die für die Bevölkerung eigentlich zugänglich sein sollten, wenn öffentliches Geld verbaut wird:

  • die dokumentierten Baumängel und ihre Erfassung durch die Bauaufsicht,
  • die Frage, gegen wen sich mögliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche richten,
  • Verträge mit den ausführenden Baufirmen und der Bauaufsicht,
  • sowie Leistungsverzeichnisse, Abrechnungen, Rechnungsprüfungen und Protokolle der Bauaufsicht.

All das wollte die Marktgemeinde Ilz zunächst unter Verschluss halten.

Gericht gibt den Grünen recht

Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde nun stattgegeben und die ablehnenden Bescheide der Gemeinde aufgehoben. Damit ist die Sache aber nicht erledigt: Die Marktgemeinde muss jetzt neu prüfen, welche der angefragten Informationen überhaupt vorhanden sind und in welchem Umfang sie offengelegt werden müssen.

Für Krautwaschl ist damit der Bürgermeister gefordert, sein eigenes Versprechen einzulösen: „Ich erwarte mir nun, dass der Bürgermeister jene Transparenz herstellt, die er bereits vor Monaten öffentlich angekündigt hat. Wenn es nichts zu verstecken gibt, gibt es auch keinen Grund für weitere Verzögerungen. Es gehören endlich alle unsere Fragen auf Punkt und Beistrich beantwortet und mit den entsprechenden Belegen untermauert.“

„Jörger hatte den richtigen Riecher“

Für Krautwaschl ist die Gerichtsentscheidung vor allem eines: eine späte Bestätigung für die Kontrollarbeit ihrer Gemeinderatskollegin. „Rosi Jörger hatte mit ihren Fragen den richtigen Riecher. Sie hat als Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Ungereimtheiten hingewiesen und damit die notwendige Aufklärung ins Rollen gebracht“, sagt Krautwaschl. „Dass unseren Beschwerden nun stattgegeben wurde, bestätigt, wie berechtigt Jörgers Fragen waren.“

Dass diese Kontrollarbeit nicht immer honoriert wurde, ärgert Krautwaschl im Nachhinein umso mehr: „Rosi Jörger musste sich für ihre Kontrollarbeit vom Bürgermeister einiges gefallen lassen. Dabei hat sie nichts anderes gemacht, als ihre Aufgabe als Vorsitzende des Prüfungsausschusses ernst zu nehmen. Spätestens jetzt wäre eine Entschuldigung bei ihr mehr als angebracht.“

Der Fall erinnert daran, warum unabhängige Kontrolle in Gemeinden so wichtig ist: Wer Fragen stellt, wenn öffentliches Geld verbaut wird, sorgt am Ende dafür, dass alle – auch jene, die nicht im Gemeinderat sitzen – nachvollziehen können, wofür ihre Steuergelder verwendet werden.