Asbest-Debatte im Landtag: Lücken eingeräumt, Konsequenzen ausgeblieben
Der Umgang mit asbesthaltigem Grundgestein beschäftigt den steirischen Landtag. In der Debatte im Juni räumte Umweltlandesrat Hannes Amesbauer selbst rechtliche Lücken ein, zog daraus aber keine klaren Schlüsse. Grünen-Kontrollsprecher Lambert Schönleitner hält das für nicht ausreichend und macht auf die Widersprüche aufmerksam.
Lücken bekannt und trotzdem keine klare Haltung
Dass es beim Inverkehrbringen von asbesthaltigem Grundgestein rechtliche Lücken gibt, hat Landesrat Amesbauer in der Landtagsdebatte selbst bestätigt. Für Schönleitner hätte genau das eine unmissverständliche Ansage erfordert: „Umso mehr hätte ich mir erwartet, dass sich ein verantwortungsbewusster Umweltlandesrat hinstellt und sagt: Das Inverkehrbringen von asbesthaltigem Grundgestein gehört verboten. Stattdessen wird weiter beschwichtigt.“
Besonders die Aussage, es bestehe keine Gesundheitsgefährdung, lässt Schönleitner nicht gelten: „Das ist grob unseriös.“
Wer die Sorgen der Menschen ernst nehme, könne Handlungsbedarf nicht einfach verneinen.
Dieselbe Sorgfalt wie bei der Entsorgung
Asbest wird in Österreich seit Jahrzehnten mit größter Vorsicht behandelt – seine Entsorgung ist streng geregelt. Für Schönleitner gilt das als Maßstab: „Wenn wir bei der Entsorgung von Asbest seit Jahrzehnten so sorgfältig sind, dann sollten wir dieselbe Sorgfalt auch beim Abbau und beim Inverkehrbringen an den Tag legen.“ Asbesthaltiges Grundgestein gehöre nicht auf Spielplätze, vor Häuser oder auf Straßen und Alternativen dafür gebe es genug.
Landesumweltreferent:innen fordern Handeln vom Bund
Rückenwind kommt aus der Konferenz der Landesumweltreferent:innen, die mittlerweile ebenfalls Handlungsbedarf sieht und entsprechende Forderungen an die Bundesregierung gestellt hat. Für Schönleitner ist das ein wichtiges Signal: „Jetzt braucht es die entsprechenden gesetzlichen Konsequenzen.“

