Schulassistenz: Wenn Unterstützung plötzlich zur Hürde wird
Eine neue Durchführungsverordnung zur Schulassistenz sorgt derzeit für große Verunsicherung bei Familien, Pädagog:innen und Expert:innen. Denn was als Unterstützung gedacht ist, könnte künftig genau jenen Kindern fehlen, die sie am dringendsten brauchen. Die Grünen Steiermark bringen das Thema jetzt mit einer Dringlichen Anfrage in den Landtag – um Klarheit zu schaffen und das Recht auf Bildung zu schützen.
Neue Verordnung stellt bewährte Unterstützung infrage
Kurz vor Weihnachten wurde eine neue Durchführungsverordnung zur Schulassistenz zur Begutachtung vorgelegt. Die darin enthaltene Änderung hat es in sich: Schulassistenz soll künftig nur mehr dann gewährt werden, wenn Kinder auch ohne diese Hilfe überwiegend am Unterricht teilnehmen können.
Damit würde sich das Prinzip umkehren. Unterstützung gäbe es nicht mehr nach dem tatsächlichen Bedarf eines Kindes, sondern nach seiner Fähigkeit, sich ohne Hilfe in ein bestehendes System einzufügen.
„Wenn sich das bestätigt, wäre das ein schwerer Rückschritt“, warnt Sandra Krautwaschl, Klubobfrau der Grünen im steirischen Landtag. „Das kommt einer Schulfähigkeitsprüfung durch die Hintertür gleich.“
Inklusion bedeutet: Das System passt sich dem Kind an
Aus Sicht der Grünen steht hier mehr auf dem Spiel als eine einzelne Verordnung. Es gehe um einen grundlegenden Zugang zu Bildung und Teilhabe. Krautwaschl spricht von einem ideologisch motivierten Systemwechsel, der Kinder ausschließt, statt sie zu unterstützen.
Besonders kritisch sieht sie auch den Zeitpunkt der Begutachtung rund um die Feiertage – eine Phase, in der viele Familien andere Sorgen haben. „Hier wird eine Regelung vorgelegt, die tief in das Recht auf Bildung eingreift“, so Krautwaschl.
Dringliche Anfrage im Landtag soll Klarheit bringen
Um die konkreten Auswirkungen offenzulegen, bringen die Grünen im steirischen Landtag eine Dringliche Anfrage an FPÖ-Bildungslandesrat Stefan Hermann ein. Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:
- Wer entscheidet künftig über die sogenannte „Teilhabefähigkeit“ eines Kindes?
- Nach welchen Kriterien erfolgt diese Beurteilung?
- Wie ist das mit Schulpflicht, dem Recht auf Bildung und internationalen Verpflichtungen vereinbar?
An der Seite der Kinder und Familien
Sollte die Verordnung in dieser Form kommen, kündigen die Grünen an, alle demokratischen und politischen Möglichkeiten zu nutzen.
Ziel ist klar: Kinder mit Unterstützungsbedarf dürfen nicht aus dem Unterricht gedrängt werden.

