„Nur Ja heißt Ja“: Antrag für besseren Opferschutz im Landtag abgelehnt
Ein klares Bekenntnis zum Zustimmungsprinzip im Sexualstrafrecht – dafür haben sich die Oppositionsparteien im steirischen Landtag eingesetzt. Ziel war ein besserer Schutz für Betroffene sexueller Übergriffe. Doch der gemeinsame Antrag wurde von FPÖ und ÖVP abgelehnt. Für viele bleibt damit eine wichtige Reform weiterhin offen.
„Nur Ja heißt Ja“: Worum es beim Zustimmungsprinzip geht
Das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ stellt klar: Sexuelle Handlungen sind nur dann erlaubt, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zustimmen. Fehlt diese Zustimmung, ist die Handlung strafbar – unabhängig davon, ob sich Betroffene aktiv gewehrt haben.
In vielen europäischen Ländern ist dieses Prinzip bereits gesetzlich verankert. Insgesamt gilt es in 18 EU-Staaten als Grundlage für ein modernes Sexualstrafrecht.
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Breite Unterstützung – aber keine Mehrheit
Im steirischen Landtag haben sich alle Oppositionsparteien gemeinsam für die Einführung des Zustimmungsprinzips starkgemacht. Ziel war es, die Bundesregierung zu einer raschen Gesetzesänderung zu bewegen und den Opferschutz zu verbessern.
Trotz dieser breiten Unterstützung wurde der Antrag von den Regierungsparteien abgelehnt.
Es braucht klare Regeln für den Schutz von Betroffenen
Für Klubobfrau Sandra Krautwaschl ist die Situation eindeutig: „Ich bin mir sicher: Jede von uns Frauen hier im Saal hat schon einmal einen sexuellen Übergriff erlebt – und das muss nicht gleich Vergewaltigung sein.“
Für die Grünen ist klar: Ein modernes Sexualstrafrecht muss die Realität vieler Betroffener ernst nehmen und klare rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.
Mehr Schutz durch klare gesetzliche Grundlage
Das Zustimmungsprinzip würde eine wichtige Lücke schließen:
- sexuelle Selbstbestimmung wird klar gestärkt
- Betroffene werden besser geschützt
- rechtliche Unsicherheiten werden reduziert
Gerade bei sexuellen Übergriffen ist oft entscheidend, ob fehlende Zustimmung rechtlich ausreichend berücksichtigt wird.
Die Debatte um „Nur Ja heißt Ja“ zeigt, wie zentral der Schutz vor sexueller Gewalt für unsere Gesellschaft ist. Auch wenn der Antrag im Landtag keine Mehrheit gefunden hat, bleiben die Grünen Steiermark weiterin dran. Für viele Betroffene geht es dabei um Sicherheit, Gerechtigkeit und das Vertrauen in den Rechtsstaat.

