Deregulierungsgesetz Steiermark: Viel Show, wenig Entlastung
Mit großem Anspruch angekündigt, bleibt das neue Deregulierungsgesetz der steirischen Landesregierung aus Sicht der Grünen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Statt spürbarer Vereinfachungen für Menschen, Betriebe und Verwaltung überwiegen formale Anpassungen. Kontrollsprecher Lambert Schönleitner macht deutlich, warum das Gesetz seinen Namen nicht verdient – und wo echte Chancen vergeben wurden.
Kaum Wirkung für Bevölkerung und Wirtschaft
Zwei Drittel der vorgesehenen Maßnahmen sind laut Grünen reine Rechtsbereinigungen oder notwendige Anpassungen. Für Lambert Schönleitner ist klar: „Das ist kein großer Wurf, sondern weitgehend kraftlos.“ Die angekündigten Entlastungen für Verwaltung und Wirtschaft bleiben aus, ebenso spürbare Einsparungen.
Weniger Daten, weniger Transparenz
Besonders kritisch sehen die Grünen, dass mit dem Gesetz wichtige Berichte eingeschränkt oder ganz gestrichen werden. So soll der Sozialbericht künftig entfallen, der Bodenschutzbericht nur noch alle fünf Jahre erscheinen. Gerade in Zeiten großer Herausforderungen brauche es aber mehr Daten und fundierte Entscheidungsgrundlagen – nicht weniger. Transparenz und Kontrolle werden so geschwächt.
Digitalisierung bleibt auf der Strecke
Ein zentrales Versäumnis sieht Schönleitner im fehlenden Digitalisierungsschub. Weder im Baugesetz noch in anderen Bereichen wurden verbindliche digitale Verfahren festgeschrieben. Für Projektträger bedeutet das weiterhin analoge Abläufe, Doppelarbeit und unnötige Verzögerungen – obwohl moderne Lösungen längst verfügbar wären.
Wo Deregulierung sinnvoll gewesen wäre
Die Grünen zeigen auch konkret auf, wo echte Vereinfachungen möglich gewesen wären:
- Tanzschulgesetz: Das Gesetz bleibt unverändert, obwohl es aus wirtschaftlicher Sicht eine veraltete Hürde für Anbieter im Freizeitbereich darstellt. Neun unterschiedliche Regelungen in neun Bundesländern sind kaum zeitgemäß.
- Digitale Bauverfahren: Keine verbindliche digitale Antragstellung, keine Streichung analoger Pflichten – ein klarer Nachteil für effiziente Projekte.
- Technische Anlagengenehmigungen: Für Anlagen wie Wärmepumpen oder Klimageräte fehlen klare Vereinfachungen. Die Verfahren bleiben komplex, obwohl das Risiko meist gering ist.
Zweite Novelle bereits angekündigt
Dass die Landesregierung bereits ein weiteres Deregulierungsgesetz in Aussicht stellt, wertet Schönleitner als Eingeständnis: Wenn schon nach der ersten Novelle nachgebessert werden muss, zeigt das, wie wenig Substanz im aktuellen Gesetz steckt.

