Gleichbehandlungsgesetz Steiermark: Frauen fehlen im Text

Gleichbehandlungsgesetz Steiermark: Wenn Frauen im Gesetz verschwinden

Der Landtag Steiermark hat ein neues Gleichbehandlungsgesetz beschlossen – ausgerechnet daraus verschwindet die weibliche Sprachform. Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes wird im Gesetzestext künftig nur noch männlich genannt. Für die Grünen ist das mehr als ein Detail: Gemeinsam mit der SPÖ brachten sie eine Alternative ein, die Frauen im Gesetz sichtbar hält. Warum diese Sichtbarkeit zählt und woran der Vorschlag scheiterte.

Aus der Beauftragten wird der Beauftragte

Mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP hat der Landtag Steiermark die Novelle zum steirischen Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Ausgerechnet in jenem Gesetz, das Gleichbehandlung und Gleichstellung absichern soll, fällt die weibliche Form weg. Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes, Sabine Schulze-Bauer, wird im Gesetzestext künftig nur noch in männlicher Form genannt.

Für Veronika Nitsche, Sprecherin der steirischen Grünen für Frauen und Gleichstellung, ist genau das der Kern des Problems: „Aus der Gleichbehandlungsbeauftragten wird im Gesetz der Gleichbehandlungsbeauftragte. Diese Landesregierung macht eine Frau, die für Gleichstellung arbeitet, sprachlich zum Mann.“

Echte Sorgen statt Symbolpolitik

Nitsche lenkt den Blick bewusst auf das große Bild: Während viele Steirerinnen und Steirer mit spürbaren Alltagsproblemen kämpfen – fehlende Arzttermine, zu wenige Kinderbetreuungsplätze, steigende Lebenshaltungskosten – widmet sich Blau-Schwarz lieber sprachlichen Rückschritten. „Genau solche Prioritäten erklären, warum die Steiermark im Bundesländervergleich in so vielen Bereichen ins Hintertreffen gerät“, so Nitsche.

Kritik auch an der ÖVP-Frauenpolitik

Besonders deutlich wird Nitsche gegenüber der ÖVP und Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom: „Wer sich Feministin nennt, kann nicht gleichzeitig dabei zusehen, wie Frauen aus einem Gleichstellungsgesetz verschwinden. Sprache schafft Realität. Genau deshalb ist es nicht egal, ob Frauen sichtbar sind – gerade in Gesetzen, die ihre Rechte schützen sollen.“

Grüne und SPÖ bringen eine Alternative ein

Die Novelle ist nicht nur an einer Stelle ambivalent: Sie stärkt zwar die Unabhängigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten in einzelnen Punkten, macht Frauen im Gesetzestext gleichzeitig aber unsichtbar. Genau diesen Widerspruch wollten Grüne und SPÖ auflösen. Grüne und SPÖ brachten einen Abänderungsantrag ein, der:

  • Frauen sprachlich gleichberechtigt im Gesetzestext sichtbar hält,
  • die Gleichstellungsstrategie des Landes – die geschlechtergerechte Sprache ausdrücklich als strategisches Ziel festlegt – ernst nimmt,
  • und zeigt, dass verständliche Gesetzestexte und sichtbare Frauen kein Widerspruch sind.

Den vollständigen Abänderungsantrag von Grünen und SPÖ sowie den vorgeschlagenen Gesetzestext im Anhang können Sie hier nachlesen. FPÖ und ÖVP lehnten den Antrag ab. Die Grünen stimmten der Novelle deshalb nicht zu.

„Frauen nur mitzumeinen, ist zu wenig“

Für Nitsche steht am Ende ein klarer Grundsatz: „Gesetze sollen verständlich sein und Menschen sichtbar machen. Beides geht. Frauen nur mitzumeinen, ist zu wenig, besonders in einem Gleichstellungsgesetz. Das tragen wir Grüne nicht mit.“

Der Fall zeigt exemplarisch, wie eng Sprache und Sichtbarkeit zusammenhängen, gerade in Gesetzen, die Frauen eigentlich schützen sollen.