Nach 30 Jahren Einsatz: Grüner Erfolg für Transparenz bei Gemeindegeldern
Was jahrzehntelang unter Verschluss war, ist nun für alle einsehbar: Die Gelder, die das Land an Gemeinden vergibt, sind endlich öffentlich zugänglich. Nach einer Initiative des Grünen Kontrollsprechers Lambert Schönleitner bringt das neue Informationsfreiheitsgesetz einen echten Durchbruch für Transparenz und Fairness in der Steiermark.
Ein Sieg für Transparenz und Fairness
Über drei Jahrzehnte lang haben sich die Grünen in der Steiermark für die Offenlegung der sogenannten Bedarfszuweisungen eingesetzt – jener Mittel, die Gemeinden vom Land zur Verfügung gestellt bekommen. Bislang blieb unklar, welche Gemeinde wie viel Geld erhält. Diese Intransparenz schürte Misstrauen und öffnete, so Schönleitner, „Willkür und Freunderlwirtschaft Tür und Tor“.
Nun ist Schluss damit: Auf Basis einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde die Landesregierung verpflichtet, die Daten offenzulegen. Damit kann jede Steirerin und jeder Steirer nachvollziehen, wie die Gelder verteilt werden.
Lambert Schönleitner: „Ein historischer Schritt“
Lambert Schönleitner, Grüner Kontrollsprecher im Landtag, zeigt sich erfreut: „Das ist ein absoluter Durchbruch für eine transparente Vergabe der Gemeindemittel – und für mich persönlich ein schöner Erfolg nach 30 Jahren Landtagsarbeit der steirischen Grünen.“
Mit diesem Schritt wird das Prinzip der Nachvollziehbarkeit erstmals konsequent umgesetzt. Transparente Politik bedeutet, dass Entscheidungen überprüfbar sind – ein Grundpfeiler demokratischer Kontrolle.
Mehr Vertrauen in Politik und Gemeinden
Die Veröffentlichung der Bedarfszuweisungen ist mehr als nur ein Verwaltungsakt. Sie stärkt das Vertrauen der Bürger:innen in politische Entscheidungen und sorgt dafür, dass öffentliche Mittel gerecht und nachvollziehbar eingesetzt werden.
Mehr Informationen können der Anfrage und Antwort nach dem Informationsfreiheitsgesetz entnommen werden:
Für die Grünen ist dieser Erfolg ein Signal: Offenheit und klare Regeln dürfen keine Ausnahme sein, sondern müssen zur Selbstverständlichkeit werden – in der Steiermark und darüber hinaus.

